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Allgemeine Nutzungsbedingungen der Volkshochschule Schwabach

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Volkshochschule Schwabach (nachfolgend "vhs") gelten für alle Verträge, die eine teilnehmende Person oder seine gesetzlichen Vertreter mit der vhs hinsichtlich der auf der Website oder in Printmedien (z. B. Programmheft) der vhs dargestellten Angebote abschließt.


2. Anmeldung und Zustandekommen des Vertrages

Zur Teilnahme an einem Angebot der vhs ist grundsätzlich eine Anmeldung erforderlich. Bei Einzelveranstaltungen mit Abendkasse geschieht die Anmeldung durch Zahlung des Eintrittsentgelts. Mit der Anmeldung und der Annahme durch die vhs kommt der Vertrag zustande. Die vhs erklärt die Annahme der Anmeldung durch die Zusendung einer Anmeldebestätigung oder Ausgabe der Eintrittskarte. Die Anmeldebestätigung wird vorrangig per E-Mail versendet. Soweit der vhs keine E-Mail-Adresse vorliegt, erfolgt der Versand per Postbrief. Eine Anmeldung kann persönlich, schriftlich, per Fax, per Mail, über die Weitermeldeliste oder über das Internet (online) erfolgen. Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge bearbeitet.

Alle Verträge, die über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden, gelten als Fernabsatzverträge. Fernkommunikationsmittel sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind. Bei der vhs sind dies der Zugang per Post, per Telefon, per Fax, per E-Mail, über die Weitermeldelisten oder über die Online-Anmeldung auf der Website.


3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf Dritte ist nur mit Zustimmung der vhs möglich.


4. Personenbezogene Daten / Datenschutz

Für eine Anmeldung benötigt die vhs bestimmte personenbezogene Daten. Es werden folgende Daten erhoben:

  • Name
  • Adresse
  • Telefonnummer(n)
  • E-Mail-Adresse(n)
  • Bankverbindung(en)
  • Geburtsdatum

Die Daten werden zu Verwaltungszwecken in einer automatisierten Datei gespeichert, zum Entgelteinzug an Banken weiter gegeben und in anonymisierter Form für statistische Zwecke verarbeitet. Die Dozierenden erhalten die Adressdaten sowie Telefonnummer und E-Mail des Teilnehmenden ausschließlich für Durchführung des Kurses. Die vhs verpflichtet sich und ihre Dozierenden dazu, die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten und keine Daten an unberechtigte Dritte weiterzugeben.


5. Bezahlung

Für die Teilnahme an einem Angebot der vhs ist ein Teilnahmeentgelt und ggf. auch Auslagen (z.B. Materialkosten) zu zahlen, deren Höhe bei den jeweiligen Kursbeschreibungen angegeben sind. Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind nicht inbegriffen und vom Teilnehmenden zu tragen, sofern sich aus der Kursbeschreibung der vhs nichts anderes ergibt. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmende zur Zahlung der Entgelte und Auslagen. Wird für die Zahlung ein abweichender Kontoinhaber angegeben, so haften er und der Teilnehmer der vhs als Gesamtschuldner für die Entgelte und Auslagen.
Die Entgelte und Auslagen werden mit Veranstaltungsbeginn fällig und nach Beginn der Veranstaltung vom angegebenen Konto abgebucht. Prüfungsentgelte im Sprachenbereich werden sofort bei der Anmeldung fällig.
Grundsätzlich gilt die unbare Zahlungsweise (außer bei Veranstaltungen mit Abendkasse). Die Abbuchung erfolgt mittels SEPA-Lastschriftverfahren. Hierzu gelten folgende Bedingungen:


Mandatserteilung:
Bei der Online-Anmeldung über unsere Website www.vhs.schwabach.de wird das SEPA-Lastschriftmandat mit Bestätigung des Buttons „Kostenpflichtig anmelden“ erteilt und bedarf keiner weiteren Schrift- oder Textform. Erfolgt die Anmeldung auf einem anderen Weg, stellt der Kontoinhaber der vhs ein SEPA-Lastschriftmandat aus, das eine Mindestgültigkeit von 36 Monaten besitzt. Bei weiteren Kursbelegungen innerhalb dieses Zeitraums verlängert sich die Gültigkeit automatisch um weitere 3 Jahre nach der letzten Kursbuchung. Das SEPA-Lastschriftmandat befindet sich auf dem Anmeldeformular, kann in der Geschäftsstelle ausgestellt werden oder wird mit der Anmeldebestätigung versandt. Bei Änderung der Bankverbindung ist ein neues Mandat zu erteilen. Wurde vor Beginn der Veranstaltung kein Mandat erteilt, kann die vhs die Teilnahme verweigern.


Einlösung von SEPA-Basislastschriften:
SEPA-Lastschriften werden grundsätzlich nach Beginn des Kurses eingelöst. Dem Teilnehmenden wird der Abbuchungstag per Vorabinformation (sog. „Prenotification“) mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt auf dem günstigsten der vhs zur Verfügung stehenden Weg (z. B. E-Mail, Post). Kann ein Abbuchungsauftrag nicht durchgeführt werden (fehlerhafte Angaben bei der Bankverbindung oder nicht ausreichende Kontendeckung) stellt die vhs den fälligen Betrag zuzüglich 5,– € Bearbeitungs-, Bank- und Rücklastschriftgebühr in Rechnung.

Zahlungen per E-Payment sind möglich, wenn die technischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.


6. Umfang der Dienstleistung, Mindestteilnehmerzahl und Zeit

Der Umfang der Dienstleistung sowie der Beginn und die Dauer des Angebotes ergeben sich aus der Kursbeschreibung, die im Programmheft und/oder online veröffentlicht wurde.


7. Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl

Bei Unterschreitung der für die Kalkulation festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann die vhs bis spätestens 3 Tage vor Beginn des Angebotes vom Vertrag zurücktreten und das Angebot absagen. Sind die angemeldeten Teilnehmenden bereit, die fehlenden Entgelteinnahmen aufzuzahlen und/oder eine Kürzung der Dauer des Angebotes zu akzeptieren, kann die vhs von einer Absage absehen. Bei einer Absage besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Die teilnehmende Person erhält eine Absageinformation auf dem für die vhs günstigsten Weg (z. B. E-Mail, Post).


8. Änderung oder Ausfall eines Angebotes

Die vhs behält sich auch nach Vertragsabschluss vor, Zeit, Ort, Dozent und/oder Inhalt des Angebotes zu ändern, soweit diese unerheblich oder organisatorisch notwendig sind. Die vhs wird der teilnehmenden Person im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Dozierenden und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren. Nur im Falle einer Änderung an der Zeit oder bei erheblichen Änderungen am Inhalt des Angebotes hat die teilnehmende Person das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

Die vhs ist berechtigt, das Angebot aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Dozierenden kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Teilnahmeentgelts abzusagen.


9. Rücktritt durch den Teilnehmer

Ein Rücktritt vom Vertrag durch die teilnehmende Person ist möglich und muss der vhs gegenüber in Textform erklärt werden. Eine Abmeldung beim Dozierenden oder ein Fernbleiben vom Angebot gelten nicht als Rücktritt.

Bei Vertragsschluss über ein Fernkommunikationsmittel (Fernabsatzvertrag) hat der Teilnehmende das Recht, binnen 14 Tage ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit der Annahme des Vertrages durch die vhs. Der Widerruf ist der vhs gegenüber in Textform zu erklären.

Wird der Vertrag widerrufen, hat die vhs alle Zahlungen, die sie erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von der vhs angebotenen, günstigsten Standardlieferung gewählt wurde) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der vhs eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die vhs dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.
 

Wurde verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so ist der vhs ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die vhs von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besteht kein Widerrufsrecht oder ist die Widerrufsfrist abgelaufen, kann die vhs bei einem Vertragsrücktritt durch die teilnehmende Person Stornierungsentgelte verlangen, soweit das Angebot tatsächlich stattfindet. Es gilt folgende Staffelung:

  • bis 14 Tage vor Kursbeginn        kein Stornierungsentgelt,
  • bis 7 Tage vor Kursbeginn          20 % des Entgelts (ohne Auslagen),
  • bis 3 Tage vor Kursbeginn          50 % des Entgelts (ohne Auslagen)

Danach fällt das volle Entgelt (ohne Auslagen) an.

Bei Krankheit kann von einem Stornierungsentgelt abgesehen werden, wenn  eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird. Leistungen, die bis zur Vorlage der Bescheinigung durch die vhs erbracht wurden, müssen bezahlt werden.


10. Entgeltermäßigung oder -befreiung

Eine Ermäßigung des Kursentgelts ist möglich. Nebenkosten und Auslagen sind nicht ermäßigbar.

50 % Entgeltermäßigungen werden gewährt für

  • Empfänger von Arbeitslosengeld
  • Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt
  • Empfänger von Grundsicherung
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
  • Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfen

Als Nachweis wird der Schwabach-Pass oder Bescheide der Leistungsbehörde anerkannt.

10 % Entgeltermäßigungen werden gewährt für

  • Inhaber der Ehrenamtskarte,
  • Inhaber der Jugendleitercard

Entgeltbefreiung wird gewährt für

  • Inhaber des Schwabach-Passes bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

Eine Entgeltermäßigung oder Entgeltbefreiung ist ausgeschlossen bei

  • Kursen, bei denen der Gesamtkurs oder die Teilnehmenden durch Drittmittel gefördert werden,
  • Kursen, die in Kooperation mit anderen Einrichtungen oder Institutionen durchgeführt werden

11. Nutzung von LAN, WLAN und Internet

Im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten stellt die vhs den Zugang zum Internet über LAN (Festleitung) bzw. WLAN (Funknetz) zur Verfügung. Der Zugang mit Geräten der vhs oder mit eigenen Endgeräten wird nach vorheriger namentlicher Registrierung der Teilnehmenden (Kursanmeldung) freigegeben. Nicht registrierte Teilnehmende sind von der Nutzung ausgeschlossen.

Eine Zusicherung über eine Mindestbandbreite erfolgt nicht. Eine Volumenbeschränkung wird nicht vorgenommen. Sofern allerdings das Datentransfervolumen die Netzwerklast einer nach üblichen Erfahrungswerten festgelegten Menge übersteigt, kann die vhs nach ihrer Wahl geeignete Maßnahmen ergreifen. Es wird keine Gewähr für die Störungsfreiheit oder eine Mindestqualität der Internet-Festleitung bzw. Funkverbindung übernommen.

Die teilnehmende Person verpflichtet sich, die zugewiesenen Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder eine Kenntnisnahme durch Dritte zu ermöglichen.

Mit der Art und Weise, der Form, dem Inhalt oder dem verfolgten Zweck der Benutzung des Internetzugangs über LAN bzw. WLAN und der hiermit verbundenen Internet- oder Netzwerknutzung darf nicht gegen gesetzliche Verbote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen werden. Die teilnehmende Person verpflichtet sich, dass über den für sie generierten Zugang:

  • keine urheberrechtlichen geschützten Inhalte, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden oder sonstigen rechtswidrigen Inhalte dargestellt, zugänglich gemacht, zum Tausch angeboten, heruntergeladen oder verbreitet werden,
  • nicht zu Straftaten aufgerufen wird oder Anleitungen hierfür dargestellt werden,
  • keine Kettenbriefe, unzulässige Werbesendungen oder sonstige belästigende Nachrichten (Spam) oder Viren übertragen oder versendet werden,
  • keine Systeme oder Dateien durch irgendwelche Computerroutinen beschädigt, nachteilig beeinflusst oder persönliche Daten und Informationen abgefangen oder manipuliert werden,
  • keine Nutzung durch illegalen oder nichtautorisierten Zugang zu anderen Computern oder Netzwerken vorgenommen wird, speziell durch irgendwelche Engines, Software, Tools, Agentenprogramme, Geräte oder andere Mechanismen

Bei einem Verstoß gegen die Pflichten und Obliegenheiten aus diesen Nutzungsbedingungen haftet die teilnehmende Person gegenüber der vhs Schwabach auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden. Sie stellt die vhs von etwaigen Ansprüchen und Forderungen Dritter frei, die aus derartigen Zugriffen entstehen können.

Die teilnehmende Person haftet allein für etwaige Ansprüche auf Gebühren und Entgelte, die von Dritten durch den Zugriff auf Websites, Produkte oder Dienste über den Zugang der vhs entstehen.

Bei nicht von der vhs bereitgestellten Endgeräten sorgt die teilnehmende Person selbst für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen, für alle auf dem Endgerät installierten Programme und deren bestimmungsgemäße Nutzung. Sie sorgt selbst durch geeignete Maßnahmen dafür, dass sensible Daten auf dem Endgerät vor dem Zugriff Dritter geschützt sind.

Die vhs haftet nicht für eventuelle Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung des Internetzugangs über LAN bzw. WLAN entstehen. Eine Haftung der vhs dafür, dass ein Dritter über das LAN bzw. WLAN der vhs übertragenen Daten mitspeichert oder modifiziert, ist ausgeschlossen.

Von Dritten übertragene Inhalte sind nicht Gegenstand der Leistung der vhs und werden von ihr nicht überprüft.


12. Haftung

Für Sach- oder Rechtsmängel an der Veranstaltung haftet die vhs nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die vhs haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Mitarbeiter der vhs bzw. der eingesetzten Dozierenden.

Im Übrigen ist eine Haftung der vhs ausgeschlossen.


13. Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen werden nur auf Antrag und nur binnen eines Jahres nach Beendigung des Kurses ausgestellt, wenn mindestens 80% der Unterrichtsstunden besucht wurden.


14. Hausordnung

Die vhs ist in vielen Unterrichtsräumen zu Gast. Die jeweiligen Hausordnungen sind zu beachten. Grundsätzlich gilt in allen Angeboten der vhs ein Rauchverbot. Das Hausrecht wird in den genutzten Räumen durch die von der vhs eingesetzten Dozierenden wahrgenommen.