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Einbürgerung


Einbürgerungswillige müssen neben ausreichenden Deutschkenntnissen auch das Bestehen eines Einbürgerungstest nachweisen, bei dem sie von 33 ausgewählten Fragen aus den Bereichen Politik, Gesellschaft und Geschichte 17 richtig beantworten müssen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Volkshochschulen mit der Durchführung der Einbürgerungstests beauftragt. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur persönlich möglich ist und die Anmeldefristen eingehalten werden müssen!

Weitere Informationen zur Einbürgerung erhalten Sie beim:

Ausländer- und Integrationsbüro der Stadt Schwabach
Bahnhofstr. 6, 91126 Schwabach, Tel.: 09122 860-207 und 315



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